Zahlungshilfe

Wenn es finanziell einmal eng ist und Sie einen Abschlag oder Rechnung nicht zahlen können, helfen wir Ihnen weiter. Die Stadtwerke Zittau sind auch in schwierigen Zeiten für Sie da - nah, zuverlässig, engagiert.

Hier finden Sie Hilfe zum Thema "Zahlung":

Bank hat Zahlung nicht ausgeführt

Es kann verschiedene Usachen haben, wenn eine Buchung nicht umgesetzt wurde.

Falls ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, erhalten Sie kurzfristig einen Brief bzw. eine E-Mail. Hier erfahren Sie, wie es mit Ihrer Abbuchung konkret weitergeht.

Wenn Sie die Zahlung selbst bei Ihrer Bank beauftragt haben, fragen Sie bitte in den nächsten Tagen direkt bei Ihrer Bank nach.

Nichtzahlung monatlicher Abschlag/Rechnung

Im Falle dass Sie den monatlichen Abschlag oder die Energierechnung nicht pünktlich oder nur teilweise gezahlt haben, erinnern wir Sie mit einer Mahnung daran. Hierdurch entstehen für Sie Mahnkosten. Wenn auch im Anschlus keine Zahlung erfolgt, kann es zunächst zur Androhung der Sperrung und am Ende zur Sperrung des Zählers kommen.

Um dies zu vermeiden, kontaktieren Sie uns - wir finden eine Lösung. Wenden Sie sich an unseren Kundenservice, Telefon 03583 670-150 (montags bis freitags, 8 bis 19 Uhr), schreiben Sie eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer an service@stadtwerke-zittau.de oder kommen Sie einfach unseren Energietreff.

Zahlungsaufschub

Wenn Sie schnell handeln, entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten.

Kontaktieren Sie uns - wir finden eine Lösung. Wenden Sie sich an unseren Kundenservice, Telefon 03583 670-150 (montags bis freitags, 8 bis 19 Uhr), schreiben Sie eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer an service@stadtwerke-zittau.de oder kommen Sie einfach unseren Energietreff.

Mahnung

Lassen Sie es gar nicht erst bis zur Mahnung oder Sperrung kommen.

Am unkompliziertesten kann man monatlichen Abschläge oder Rechnungen per erteilter SEPA-Lastschrift begleichen. Mit einem bestehenden SEPA-Mandat beauftragen Sie uns, zu einem vereinbarten Termin monatliche Abschläge bzw. Rechnungsbeträge von Ihrem Konto abzubuchen.

Ein SEPA-Lastschriftmandat können Sie einfach im Onlineservice erteilen - im Onlineservice anmelden oder nutzen Sie das Formular SEPA-Mandat.

Alternativ können Sie Ihre Abschläge und Rechnungsbeträge per Überweisung begleichen:

IBAN: DE26 8505 0100 3000 0004 10
Bank: Sparkasse Oberlausitz Niederschlesien
Kontoinhaber: Stadtwerke Zittau GmbH

Als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihr Vertragskonto ein.

Wenn Sie eine Mahnung erhalten haben sollten, kontaktieren Sie uns - wir finden eine Lösung. Wenden Sie sich an unseren Kundenservice, Telefon 03583 670-150 (montags bis freitags, 8 bis 19 Uhr), schreiben Sie eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer an service@stadtwerke-zittau.de oder kommen Sie einfach unseren Energietreff.

Mahnung trotz Zahlung

Bitte prüfen Sie Ihren Kontoauszug und schauen Sie, ob:

  • der Betrag von Ihrem Konto abgebucht wurde,
  • der abgebuchte Betrag mit dem zu zahlenden Abschlagsbetrag bzw. dem Rechnungsbetrag übereinstimmt,
  • das Vertragskonto im Verwendungszweck korrekt ist.

Wenn alles korrekt ist, senden Sie uns bitte eine Kopie Ihres Kontoauszuges oder der Bareinzahlungsquittung - gern per E-Mail und Ihrere Telefonnummer an service@stadtwerke-zittau.de.

Gern können Sie sich auch an unseren Kundenservice, Telefon 03583 670-150 (montags bis freitags, 8 bis 19 Uhr) wenden oder kommen Sie einfach unseren Energietreff.

Sperrandrohung/Sperrung

Wenn eine Sperrung des Zählers angekündigt wurde, ist schnelles Handeln wichtig!

Überweisen Sie sofort den gesamten offenen Betrag an:

IBAN: DE26 8505 0100 3000 0004 10
Bank: Sparkasse Oberlausitz Niederschlesien
Kontoinhaber: Stadtwerke Zittau GmbH

Als Verwendungszweck geben Sie bitte Ihr Vertragskonto ein.

Senden Sie uns den Zahlungsnachweis per E-Mail an service@stadtwerke-zittau.de oder kommen Sie mit dem Beleg in unser Kundenbüro. Bareinzahlungen im Kundenbüro sind ebenfalls möglich.

In den Betreff der E-Mail schreiben Sie bitte Ihr Vertragskonto und Zahlungsnachweis. Dadurch wird Ihre E-Mail sofort bearbeitet. Denn erst wenn der offene Betrag vollständig bezahlt ist und wir dies schriftlich nachvollziehen können, wird Ihr Zähler nicht gesperrt.

Sie können die Sperrung auch mit einer Abwendungsvereinbarung vermeiden. Diese erhalten Sie von uns gemeinsam mit der Sperrankündigung. Anwendungsvereinbarung bedeutet: Sie zahlen die offenen Beträge zu einem späteren, mit uns vereinbarten Termin. Für alle zukünftigen Abschläge gilt dann Vorkasse. Das heißt: Sie zahlen diese künftig immer zum Ersten jeden Monats. Sie möchten die Abwendungsvereinbarung nutzen? Dafür muss diese vor der Sperrung unterschrieben bei uns eingehen.

Die Abwendungsvereinbarung finden Sie hier.

Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie den offenen Betrag nicht sofort oder vollständig bezahlen können - wir finden eine Lösung. Wenden Sie sich an unseren Kundenservice, Telefon 03583 670-150 (montags bis freitags, 8 bis 19 Uhr), schreiben Sie eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer an service@stadtwerke-zittau.de oder kommen Sie einfach unseren Energietreff.

Ist der Zähler erst einmal gesperrt, dann wird dieser erst entsperrt, wenn Sie die offenen Beträge vollständig bezahlt haben. Liegt uns der Zahlungsnachweis vor, dann beauftragen wir den Netzbetreiber, damit Ihr Zähler kurzfristig wieder entsperrt wird. Zudem ist das Sperren und Entsperren kostenpflichtig. Offene Beträge erhöhen sich dadurch noch einmal.

Lassen Sie es gar nicht so weit kommen. Kontaktieren Sie uns - wir finden eine Lösung. Wenden Sie sich an unseren Kundenservice, Telefon 03583 670-150 (montags bis freitags, 8 bis 19 Uhr), schreiben Sie eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer an service@stadtwerke-zittau.de oder kommen Sie einfach unseren Energietreff.

  • Ich bin nicht zuhause. Wird trotzdem gesperrt?

Ja. Der zuständige Netzbetreiber wird den Zähler auch dann sperren, wenn Sie nicht anwesend sind. Es bringt auch nichts, wenn Sie den Zutritt zum Zähler verhindern. Dies führt dann bei Gericht zu einer Klage auf Zutritt und Sperrung, wodurch weitere Kosten entstehen.

  • Wie kann ich die Versorgungsunterbrechung zukünftig verhindern?

Bevor der Zähler gesperrt wird, muss einiges passieren: Die Abschläge und/oder Rechnungen wurden nicht bezahlt - auch nach mehrmaliger Mahnung nicht. Erst dann erhalten Sie die Sperrandrohung.

  • Wie lange dauert es bis wieder angeschaltet wird?

Sobald wir den Nachweis erhalten haben, dass die offenen Beträge bezahlt sind, beauftragen wir den zuständigen Netzbetreiber mit der Wiederinbetriebnahme Ihres Zählers. Der Zähler wird schnellstmöglich entsperrt.

Der Stromzähler kann auch entsperrt werden, wenn Sie nicht zuhause sind. Zu Ihrer eigenen Sicherheit schalten Sie den Stromzähler selbst wieder ein. So ist sichergestellt, dass kein elektrisches Gerät z. B. Fön oder Herd angeht, wenn Sie nicht zuhause sind.

Ein Gaszähler kann vom Netzbetreiber erst wieder in Betrieb genommen werden, wenn ein Installateur die Anlage geprüft hat. Den Installateur für die Anlagenprüfung müssen Sie bitte selbstständig beauftragen.

  • Wie hoch sind die Kosten für Mahnung, Sperrung, Wiederinbetriebnahme?

Die Kosten für Mahnungen, Sperrung und Wiederinbetriebnahme sind in den Ergänzenden Bedingungen für das jeweilige Medium geregelt. Die genauen Höhen finden Sie hier:

Stromgrundversorgungsverordnung
Gasgrundversorgungsverordnung

Partner

Im Rahmen des European Energy Award (EEA) sind Mitarbeiter der SAPOS im Einsatz, um ausgewählten Personen beim Energiesparen zu helfen. Sie beraten Sozialhilfe-, Wohngeld- und Arbeitslosengeld II-Empfänger,  Bezieher von Kinderzuschlag, Rentner mit Grundsicherung sowie Personen, mit Einkommen unter dem Pfändungsfreibetrag kostenlos zum Thema Strom- und Wassersparen und stellen auch entsprechende Geräte zur Verfügung, z. B. schaltbare Steckdosenleisten, Energiesparlampen und Durchlaufbegrenzer für Wasserinstallationen. Ziel ist die Senkung des Energieverbrauches und eine Kosteneinsparung für den Kunden.

Die Beratungsstelle der SAPOS in Zittau befindet sich am Standort Friedensstraße 17, im Gebäude der Stadtwerke Zittau GmbH. Den Kontakt finden Sie hier. 

Energiespartipps

Hinweise zum Energiesparen finden Sie auf unserer Homepage unter der jeweiligen Energieart:

 

 

 

 

 

Servicetelefon
03583 670-150

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